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Wie geht es nun weiter im Fußball?? Update 20.11.21

20.11.2021

Ob und unter welchen Bedingungen der Vereinssport im Fußball weitergeführt werden kann, hängt nun von mehreren Faktoren ab.
Wichtigste Vorgabe ist die aktuell gültige Verordnung des Landes Thüringen für den Sport. Den für Nichtjuristen nur schwer zu verstehenden Gesetzestext hat der Landessportbund gut verständlich auf seiner Internetseite für den organisierten Sport zusammengefasst. Für unseren Verein leiten sich daraus folgende Regeln ab:

2G (Geimpft, Genesen):

  •  für alle Erwachsenen im Trainings- und Wettkampbetrieb
alternativ 3G+ (Geimpft, Genesen oder PCR-Getestet):
  • Trainer im Kinder- und Jugendsport
  • Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attestes in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten, können mit einem negativen Ergebnis eines PCR-Tests, das nicht älter als 48 Stunden ist, am Sportbetrieb teilnehmen.
3G (Geimpft, Genesen oder Getestet per Antigen-Schnelltest):
  • Kinder und Jugendliche in Training und Wettkampf, die bereits eingeschult worden sind, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Regelmäßige Schultests gelten als Testnachweis. Kinder und Jugendliche ohne Schultestnachweis müssen einen anderen 3G-Nachweis erbringen.
Kein Nachweis erforderlich:
  • Kinder, die noch nicht eingeschult worden sind und keine Covid-19-Symptome haben
Für die Eltern, die ihre Kinder zum Training und zu den Fußballspielen in Turnhallen oder auf Sportplatzen begleiten wollen:
  • 2G
  • Qualifizierte Gesichtsmaske
Das Gesundheitsamt unserer Stadt hat zusätzlich noch darauf hingewiesen, dass ein hoher Antikörper-Titer- Nachweis nicht anzuerkennen ist.

Jetzt kommt die Herausforderung auf unseren Verein zu, die diese Vorgaben umzusetzen.

Für den Wettkampfbetrieb sind weiterhin die aktuellen Vorgaben des Thüringer Fußballverbandes und des KFA Mittelthüringen zu berücksichtigen.
Beide Gremien haben den Spielbetrieb bis zum Jahresende unterbrochen.

Weiterführende Informationen:
Landessportbund 19.11.2021: SPIELBETRIEB IM MÄNNER- UND FRAUENBEREICH SOWIE IM MÄNNLICHEN UND WEIBLICHEN NACHWUCHS BIS ZUM 1.1.22 AUSGESETZT

KFA Mittelthüringen 20.11.2021:
KFA-SPIELBETRIEB BLEIBT BIS JAHRESENDE AUSGESETZT

Landessportbund 18.11.2021: Ab 19. November gilt 2G im Thüringer Sport mit Ausnahmen für Kinder- und Profibereich

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport:
Öffentliche Bekanntmachung vom 18. November 2021

Mitteilung des TFV:
SPIELBETRIEB AUF LANDESEBENE WIRD AN DIESEM WOCHENENDE AUSGESETZT

Mitteilung des KFA Mittelthüringen:
KFA-SPIELBETRIEB PAUSIERT ZUNÄCHST AM WOCHENENDE 20.11.

TFV und KFA Mittelthüringen

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