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Neue Verordnung

25.11.2021

Ab dem 25.11.21 gilt eine neue Corona-Verordnung.

Für den Sportbetrieb gelten zusammengefasst folgende Regelungen:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die symptomfrei sind und regelmäßig in den Schulen getestet werden, dürfen weiterhin am Trainingsbetrieb teilnehmen
  • für Erwachsene gilt im Freien die 2G-Regel (geimpft/genesen), in den Sporthallen die 2Gplus-Regel (geimpft/genesen und zusätzlich getestet)
  • die Vereine sind für die Kontrolle der  Einhaltung verantwortlich und müssen für die Kontaktverfolgung eine Anwesenheitsliste führen (wie immer ist auf den Datenschutz zu achten)
Die komplette Verordnung kann auf den Seiten der Landesregierung nachgelesen werden:
20211124_ThuerSARS-CoV-2-IfS-MassnVO.pdf (tmasgff.de)
TMASGFF: Aktuelle Maßnahmen

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