25.11.2021
Ab dem 25.11.21 gilt eine neue Corona-Verordnung.
Für den Sportbetrieb gelten zusammengefasst folgende
Regelungen:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die symptomfrei sind und regelmäßig in den Schulen getestet werden, dürfen weiterhin am Trainingsbetrieb teilnehmen
- für Erwachsene gilt im Freien die 2G-Regel (geimpft/genesen), in den Sporthallen die 2Gplus-Regel (geimpft/genesen und zusätzlich getestet)
- die Vereine sind für die Kontrolle der Einhaltung verantwortlich und müssen für die Kontaktverfolgung eine Anwesenheitsliste führen (wie immer ist auf den Datenschutz zu achten)
20211124_ThuerSARS-CoV-2-IfS-MassnVO.pdf (tmasgff.de)
TMASGFF: Aktuelle Maßnahmen
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